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- News 2019 -


Aktuelle News aus Bocholt 2019

Datum: 18.04.2019, 15:30 Uhr
Europawahl in Bocholt: Das Wahlamt ist eingerichtet

Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in den kommenden Wochen verschickt

In den kommenden Wochen erhalten rund 55.100 wahlberechtigte Bocholterinnen und Bocholter ihre Benachrichtigung für die Europawahl am 26. Mai 2019. Unter den Wahlberechtigten in Bocholt sind rund 3.710 Erstwählerinnen und Erstwähler. Wer bis Freitag, 3. Mai 2019, keinen Wahlbrief erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter Tel. 02871 953-398 oder -298 in Verbindung setzen.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am 26. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Der Antrag hierzu wird vom Wahlamt im Rathaus am Berliner Platz 1 bearbeitet. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Die wahlberechtigte Person kommt persönlich ins Wahlamt und kann direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei müssen Personalausweis (bei Unionsbürgern: Identitätskarte oder Nationalpass) und Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
  2. Die Briefwahlunterlagen können bis zum 22. Mai 2019 um 12 Uhr auch online unter www.bocholt.de/rathaus/wahl oder per E-Mail an wahlamt@mail.bocholt.de angefordert werden. Hierbei sind Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift sowie die Wahlbezirk- und Wählerverzeichnisnummer anzugeben. Die Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den Wahlberechtigten verschickt.
  3. Die wahlberechtigte Person füllt den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckten „Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen“ aus und unterschreibt diesen. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bocholt geschickt werden. Die persönlichen Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den jeweiligen Wahlberechtigten unter der gewünschten Adresse verschickt. Bei rechtzeitigem Antrag kann der Versand auch an eine ausländische Anschrift erfolgen.
  4. Die persönlichen Wahlunterlagen können auch an eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter ausgehändigt werden. Dazu muss die wahlberechtigte Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und muss von Wahlberechtigtem und Stellvertreter ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieses ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt

Das Wahlamt

Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, Raum Rossendale, Berliner Platz 1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr (am Freitag, 24. Mai 2019, bis 18 Uhr)
  • Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr (27. April 2019 bis 18. Mai 2019)

Fristen der Briefwahl

Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, 24. Mai 2019, um 18 Uhr, gestellt werden. Onlineanträge können bis zum 22. Mai 2019 um 12 Uhr gestellt werden.

Im Fall einer nachgewiesenen Erkrankung kann die Briefwahl bis zum 26. Mai 2019 um 15 Uhr beantragt werden. Die roten Wahlbriefumschläge können bis zum 26. Mai 2019 um 18 Uhr ausschließlich im Wahlamt abgegeben werden; eine Abgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich.






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