Jetzt kostenlos buchen Jetzt kostenlos spielen

- News 2019 -


Aktuelle News aus Bocholt 2019

Datum: 10.10.2019, 12:10 Uhr
Ausstellung pro Jugendschutz: -bunt statt blau-

Gemeinsame Ausstellung von Jugendamt, Ordnungsamt und DAK-Gesundheit in Shopping-Arkaden Bocholt

Noch bis zum 17. Oktober 2019 zeigt die DAK-Gesundheit in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung die Ausstellung 'bunt statt blau - Kunst gegen Komasaufen' in den Shopping-Arkaden.

'Wir greifen das Thema Alkoholkonsum unter Jugendlichen wieder auf. In besonderer Form werden Kinder, Jugendliche und ihre Eltern auf das Thema Alkoholmissbrauch aufmerksam gemacht', berichtet Benedikt Püttmann, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Sport.

Seit dem 7. Oktober zeigt die DAK-Gesundheit in den Arkaden in Bocholt die große Wanderausstellung gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. 'Mit eindrucksvollen Bildern warnen Schüler aus ganz Deutschland ihre Altersgenossen vor Alkoholmissbrauch', so Jochen Wonning von der DAK-Gesundheit. 

Bundesweit über 8.000 Schülerinnen und Schüler

Unter dem Motto „bunt statt blau“ hatten sich im Frühjahr 2019 bundesweit mehr als 8.000 Schülerinnen und Schüler an einem Plakatwettbewerb beteiligt, um Gleichaltrige wachzurütteln. Jugendliche sollen so ermuntert werden, sich kreativ mit dem Thema Alkohol auseinanderzusetzen. Deutschlandweit werden seit 2010 Schulen und ihre Schüler seitens der DAK Gesundheit aufgefordert, sich an dem Plakatwettbewerb zu beteiligen. 

Die Siegerplakate aus 2019 gegen das Komasaufen werden bis zum 17. Oktober in den Arkaden in Bocholt zu sehen sein.

Warnen vor den Folgen

Insbesondere vor den Kirmestagen stimmen sich auch die meisten Kinder und Jugendlichen mit viel Freude auf das Volksfest ein. Mit dem bunten Treiben ist allerdings nicht nur Spaß verbunden. Die ausgelassene Stimmung an den Kirmestagen führt nicht selten zum Alkoholmissbrauch. Die Folgen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums bei Jugendlichen sind Alkoholvergiftungen mit den damit verbundenen gravierenden gesundheitlichen Folgen.

„Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass junge Menschen über die Konsequenzen von missbräuchlichem Alkoholkonsum informiert sind. So fügt übermäßiger Alkoholkonsum dem sich noch im Wachstum befindenden Körper massive Schädigungen zu“, so Ina Bühs vom städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport.

Jugendschutzkampagnen ergänzen Ausstellung

Der Fachbereich Jugend, Familie Schule und Sport beteiligt sich gemeinsam mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung an der Ausstellung und greift diese Thematik in den Jugendschutzkampagnen „Jugendschutz... aber klar!“ und „PARTY...aber sicher!“ auf. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen zu erreichen und für einen selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und achtsamen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren.

Hier setzt auch der Plakatwettbewerb der DAK an. Durch die eigene Kreativität der Jugendlichen im Rahmen des Plakatwettbewerbes erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol ohne moralische Wertung von Erwachsenen.

Appell an alle Beteiligten

Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende sind aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen. „Ziel der Aktion ist es, beim Thema Alkoholkonsum an die Verantwortung aller Beteiligten zu appellieren“, so Bianca Tebrügge vom Fachbereich Öffentliche Ordnung.

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport fordert gleichzeitig alle Eltern auf, auch während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Das Jugendschutzgesetz im Überblick

  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet.
  • Ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt.
  • Andere alkoholische Getränke wie Schnäpse, Liköre und Alkopops sowie sämtliche Tabakwaren, E-Zigaretten, E- Shishas sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
  • Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt.

Mehr Informationen zur Kampagne der DAK-Gesundheit gibt es unter www.dak.de/buntstattblau 






Infobox:

Diese Seite teilen:
Seite jetzt auf Facebook teilen Seite jetzt auf Skype teilen Seite jetzt auf Printerest teilen Seite jetzt auf Tumblr teilen Seite jetzt auf Twitter teilen

Aktuelle Linktipps:



Hunger?

Pizza-Taxi für Bocholt.