Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab heute, 30. Dezember 2021, gültig ist. Danach sind private Feiern in Mietwohnungen oder im Eigenheim nicht mehr möglich. Darauf weist der Fachbereich Öffentliche Ordnung hin.
'Zuvor waren unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise die Einhaltung der 2Gplus-Regel, private Veranstaltungen möglich', erklärt Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. In diesen Fällen galten keine Kontaktbeschränkungen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung, welche heute veröffentlicht wurde, ermöglicht nun lediglich Veranstaltungen in Einrichtungen, beispielsweise Gastronomie-Betrieben oder Kultureinrichtungen.
Bei privaten Veranstaltungen, die nicht in solchen Einrichtungen stattfinden, sondern in der Wohnung geplant sind, gelten jetzt die Kontaktbeschränkungen. Das heißt, dass dort maximal 10 Immunisierte (Geimpfte oder Genesene) aufeinandertreffen dürfen. Nicht immunisierte Personen dürfen lediglich mit höchsten zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammentreffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind von diesen Regelungen ausgenommen.