Nach Befragung von etwa 2000 Vermieterinnen und Vermietern
Nachdem im Sommer dieses Jahres rund 2000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen befragt wurden, hat die Stadt Bocholt jetzt den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht. Ab sofort kann er auf der städtischen Internetseite eingesehen werden.
Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im Stadtgebiet von Bocholt. Er ermöglicht es, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu ermitteln.
2021 legte die Stadt Bocholt einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen vor. Dieser wurde nun mit Daten der Befragung an die Marktentwicklung angepasst. Aus den erhobenen Daten geht demnach hervor, dass die Werte für Nettokaltmieten in Bocholt zwischen 2021 und 2023 um 7,44 Prozent gestiegen sind.
Über den qualifizierten Mietspiegel
Die Stadt Bocholt hat die Neitzel Consultants GmbH in Kooperation mit der InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum mit der Fortschreibung beauftragt. Diese wurde unter Mode-ration der Stadt Bocholt von einem beratenden Arbeitskreis begleitet, welcher aus lokalen Vertretern der Vermieter- und Mieterseite besteht. „Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die tatkräftige Unterstützung“, sagt Kathrin Rüther, Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt.
Der Mietspiegel sei ein wertvolles Instrument, um einen aktuellen und verlässlichen Überblick über das Mietniveau zu geben und werde auch von umliegenden Städten und Gemeinden regelmäßig zur Orientierung angefragt, so Rüther.
Ab sofort kann der Mietspiegel über die Internetseite www.bocholt.de/mietspiegel eingesehen werden. Fragen zum Mietspiegel beantwortet Kathrin Rüther per E-Mail an kathrin.ruether@bocholt.de oder telefonisch unter 02871 953-3159.