Frist läuft bis 21. November
In den Kindertageseinrichtungen finden derzeit die Anmeldegespräche für das Kindergartenjahr 2025/2026 statt. Bis zum 21. November 2024 haben die Eltern, die für ihre Kinder ab dem 1. August 2025 einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen, die Gelegenheit, ihr Kind in einer der 40 Bocholter Kindertageseinrichtungen im ?Kita-Portal Bocholt? online vorzumerken.
Ab Beginn der Herbstferien haben Eltern erstmalig die Möglichkeit, ihr Kind auch für die Kindertagespflege online im 'Kita-Portal Bocholt' anzumelden.
Nach erfolgreicher Online-Vormerkung ist bis spätestens zum 21. November 2024 Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen aufzunehmen, damit das Kind auf die Warteliste übernommen werden kann. Darauf weist das Jugendamt der Stadt Bocholt hin. Nur auf der Warteliste stehende Kinder können für die Platzvergabe berücksichtigt werden. Sofern Eltern bereits eine Online-Vormerkung im Kita-Portal vorgenommen haben, können diese den Status unter dem Reiter 'Vormerkungen' in ihrem Benutzerkonto einsehen.
Im Dezember werden die eingegangenen Anmeldungen und Kapazitäten verglichen. Ab Januar werden die Eltern von den Kindertageseinrichtungen über die Platzvergabe informiert.
Weitere Informationen hierzu erhalten Eltern auf der Internetseite vom Kita-Portal Bocholt (https://kitaportal.bocholt.de) . Bei Fragen steht der Fachbereich Jugend und Familie unter Tel. 02871 953-2374 sowie 02871 953-2231 gerne zur Verfügung.
Hinweise zum Elternbeitrag
Die Stadt Bocholt weist auf die neue Elternbeitragssatzung (seit 01.08.2023 in Kraft) hin. Mit der neuen Elternbeitragssatzung ist die dynamische Anpassung der Beiträge und Einkommensgruppen nach der tariflichen Gehalts- und der Inflationsentwicklung beschlossen worden. Danach führt die dynamisierte Elternbeitragsregelung einerseits dazu, dass die Elternbeiträge ab dem 01.08.2025 entsprechend der jährlichen Fortschreibungsrate ansteigen werden. Andererseits werden die Beträge der Einkommensgruppen zum Kindergartenjahr 2025/26 ebenfalls um die Steigerungsrate der letzten drei Jahre erhöht. Die sog. Fortschreibungsrate wird am Ende des Jahres vom Land NRW veröffentlicht, sodass die endgültige Elternbeitragstabelle sobald wie möglich nach der Bekanntgabe der landesweiten Fortschreibungsrate für das nächste Kindergartenjahr veröffentlicht wird.
Weitergehende Informationen zur Kinderbetreuung in Bocholt sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.bocholt.de/kita bzw. www.bocholt.de/kindertagespflege .