News aus Bocholt 2024


Aktuelle News aus Bocholt 2024.

Datum: 16.10.2024, 11:45 Uhr
Jugendschutz und Kirmes: Das gilt es zu beachten

Stadt informiert über Bestimmungen zum Jugendschutz

Am Freitag startet in Bocholt das Kirmeswochenende. Passend dazu weist die Stadt Bocholt auf die Bestimmungen zu den Themen Alkohol und Jugendschutz hin.

Die Kirmestage stehen unmittelbar bevor und mit viel Vorfreude stimmen sich auch die meisten Kinder und Jugendlichen auf das Volksfest ein. Mit dem bunten Treiben ist allerdings nicht nur Spaß verbunden.

Die ausgelassene Stimmung an den Kirmestagen führt nicht selten, insbesondere bei jungen Menschen, zum Alkoholmissbrauch. Die Folgen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums bei Jugendlichen sind Alkoholvergiftungen mit den damit verbundenen gravierenden gesundheitlichen Folgen.

Vor diesem Hintergrund sind Eltern besonders gefordert, mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren zu sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden.

Um Jugendliche diesbezüglich wachzurütteln, greift die Stadt Bocholt zur Bocholter Kirmes die von Bocholter Schülern gestalteten Jugendschutzplakate der Kampagne „Bocholt rüttelt wach!“ auf und warnt mit den Motiven „Voll versagt!… klar, fährt sich´s besser.!“ und „Du entscheidest... nicht der Alkohol!“ vor den Folgen missbräuchlichen Alkoholkonsums.

Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für andere alkoholische Getränke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.

Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende sind aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen.

Der Fachbereich Jugend und Familie fordert gleichzeitig alle Eltern auf, auch während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Das Jugendschutzgesetz im Überblick:

  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet.

  • Ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt.

  • Andere alkoholische Getränke wie Schnäpse, Liköre und Alkopops sowie sämtliche Tabakwaren, Cannabis, E-Zigaretten, E- Shishas sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Der Verkauf und die Weitergabe an Minderjährige sind strafbar.

  • Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt.

Während der Kirmestage ist auf dem Kirmesgelände sowie in dessen Nahbereich per Allgemeinverfügung der Stadt Bocholt der Konsum von Cannabis generell untersagt. Nähere Informationen und eine Kartenansicht zur diesbezüglichen Verbotszone gibt es unter www.bocholt.de/kirmes-sicherheit.






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