Stadt informiert ber Bestimmungen zum Jugendschutz
Am Freitag startet in Bocholt das Kirmeswochenende. Passend dazu weist die Stadt Bocholt auf die Bestimmungen zu den Themen Alkohol und Jugendschutz hin.
Die Kirmestage stehen unmittelbar bevor und mit viel Vorfreude stimmen sich auch die meisten Kinder und Jugendlichen auf das Volksfest ein. Mit dem bunten Treiben ist allerdings nicht nur Spa verbunden.
Die ausgelassene Stimmung an den Kirmestagen f hrt nicht selten, insbesondere bei jungen Menschen, zum Alkoholmissbrauch. Die Folgen eines missbr uchlichen Alkoholkonsums bei Jugendlichen sind Alkoholvergiftungen mit den damit verbundenen gravierenden gesundheitlichen Folgen.
Vor diesem Hintergrund sind Eltern besonders gefordert, mit ihren Kindern ber den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren zu sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie sch dlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden.
Um Jugendliche diesbez glich wachzur tteln, greift die Stadt Bocholt zur Bocholter Kirmes die von Bocholter Sch lern gestalteten Jugendschutzplakate der Kampagne „Bocholt r ttelt wach!“ auf und warnt mit den Motiven „Voll versagt!… klar, f hrt sich´s besser.!“ und „Du entscheidest... nicht der Alkohol!“ vor den Folgen missbr uchlichen Alkoholkonsums.
Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass alkoholische Getr nke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden d rfen, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. F r andere alkoholische Getr nke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Vollj hriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getr nke an Minderj hrige weitergibt, macht sich strafbar.
Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende sind aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen f r die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen.
Der Fachbereich Jugend und Familie fordert gleichzeitig alle Eltern auf, auch w hrend der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Das Jugendschutzgesetz im berblick:
- Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet.
- Ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt.
- Andere alkoholische Getr nke wie Schn pse, Lik re und Alkopops sowie s mtliche Tabakwaren, Cannabis, E-Zigaretten, E- Shishas sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Der Verkauf und die Weitergabe an Minderj hrige sind strafbar.
- Der Aufenthalt in Gastst tten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-j hrigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt.
W hrend der Kirmestage ist auf dem Kirmesgel nde sowie in dessen Nahbereich per Allgemeinverf gung der Stadt Bocholt der Konsum von Cannabis generell untersagt. N here Informationen und eine Kartenansicht zur diesbez glichen Verbotszone gibt es unter www.bocholt.de/kirmes-sicherheit.