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Stadt erinnert an Fütterungsverbot von Wildtieren

13.02.2026 - Tierschutz und Hygiene: Warum das Füttern von Wildvögeln untersagt ist Die Stadt Bocholt erinnert aus aktuellem Anlass an das bestehende Verbot, wildlebende Tauben und Wasservögel im Stadtgebiet zu füttern. Zuletzt sorgten vermehrt ausgelegte Futtermengen auf öffentlichen Flächen für Beschwerden über Ratten und andere Schädlinge. Die Verwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger dringend um Beachtung der geltenden Regeln zum Schutz der öffentlichen Hygiene. Die Stadtverwaltung Bocholt weist darauf hin, dass das Füttern von wildlebenden Tauben und Wasservögeln auf öffentlichen Flächen sowie in Park- und Grünanlagen untersagt ist.

Grund für diesen erneuten Hinweis sind aktuelle Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Zunahme von Ratten sowie eine Konzentration von Tauben und Rabenvögeln beobachten. Was oft als gut gemeinte Hilfe für die Tiere gedacht ist, führt in der Praxis zu erheblichen Problemen. Die liegengebliebenen Futterreste dienen als direkte Nahrungsquelle für Ratten, deren Population durch ein solches Überangebot ansteigt. Zudem führt die unnatürliche Konzentration von Vögeln an den Fütterungsstellen zu einer verstärkten Verschmutzung von Gehwegen, Gebäuden und Denkmälern durch Kot. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Verantwortlichen, von der Fütterung abzusehen, um die Sauberkeit der öffentlichen Räume zu erhalten.

Stadt erinnert an Fütterungsverbot von Wildtieren

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