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- News 2021 -


Aktuelle News aus Bocholt 2021

Datum: 11.10.2021, 11:45 Uhr
Stadt sucht Schiedspersonen

Für Stadtbezirke Süd-Ost und Süd-West // Bewerbungen bis zum 19. November 2021

Die Stadt Bocholt sucht für den Bezirk Bocholt Süd-Ost und Süd-West jeweils eine Schiedsperson. Bürgerinnen und Bürger, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessieren, müssen zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk haben.

Der Bezirk Süd-Ost wird abgegrenzt durch die Münsterstraße, Osterstraße, Markt, Neustraße, Kaiser-Wilhelm-Straße und Dingdener Straße.

Der Bezirk Süd-West wird abgegrenzt durch die Bocholter Aa, Schwanenstraße, Westend, Ravardistraße, Markt, Neustraße, Kaiser-Wilhelm-Straße, und Dingdener Straße.

Schriftliche Bewerbungen bitte bis zum 19. November 2021 an die Stadtverwaltung Bocholt (Fachbereich Zentrale Verwaltung, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt) oder per E-Mail an nicole.goetzmann@bocholt.de . Nähere Informationen unter Tel. 02871 953-309. Die Kosten für einen Einführungslehrgang und sonstige Schulungen sowie für notwendige Materialien übernimmt die Stadt Bocholt.

Über Schiedsleute

Schiedsleute werden vom Rat der Stadt Bocholt für fünf Jahre gewählt, von der Direktorin des Amtsgerichts Bocholt bestätigt und auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt. 

Aufgabe von Schiedspersonen ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachb***aftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Beleidigung und Sachbeschädigung. Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt, es gibt dafür keine Vergütung, sondern eine kleine Entschädigung, z.B. für anteilige Energiekosten, da die Verhandlungen in der Regel zu Hause durchgeführt werden.

Bewerberinnen und Bewerber brauchen ein wenig Lebenserfahrung, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen und die Bereitschaft, sich um die Probleme anderer Menschen zu kümmern. Außerdem sollten sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Die Termine für die Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern vereinbaren Schiedspersonen selbständig.






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