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Ehrenamtskarte NRW Zugangsvoraussetzungen werden erleichtert

27.03.2026 - Reduzierung der Mindeststunden auf vier Wochenstunden. In NRW werden die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte gesenkt, um bürgerschaftliches Engagement noch stärker zu würdigen. Ab sofort reichen bereits vier statt bisher fünf Stunden wöchentlicher Einsatz aus, um von Vergünstigungen profitieren zu können. Neben der klassischen Karte im Scheckkartenformat können Freiwillige die Anerkennung auch digital per App beantragen und verwalten. Die Ehrenamtskarte ist ein besonderer Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger in Bocholt.

Sie verbindet diese ideelle Würdigung mit einem praktischen Nutzen für jene Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren. Inhaberinnen und Inhaber der Karte können verschiedene Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Neben den landesweiten Vergünstigungen in Nordrhein-Westfalen sind mit der Karte auch zahlreiche lokale Angebote der Stadt Bocholt sowie von Partnern aus der Wirtschaft, aus Vereinen und kulturellen Institutionen verbunden. Um den Zugang zu dieser Anerkennung zu erleichtern, hat das Land NRW die Kriterien für die Vergabe angepasst. Die erforderliche Zeit für den ehrenamtlichen Einsatz wurde von fünf auf mindestens vier Stunden pro Woche reduziert, alternativ genügt ein Umfang von 200 Stunden im Jahr.

In beiden Fällen muss die Tätigkeit bereits seit mindestens einem Jahr ausgeübt werden. Ebenfalls antragsberechtigt sind Personen, die im Besitz einer gültigen Jugendleitercard, der sogenannten Juleica, sind. Voraussetzung bleibt, dass das Ehrenamt ausschließlich für Dritte und auf dem Gebiet der Stadt Bocholt erbracht wird. Bezüglich der Vergütung wurden die Richtlinien an aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen angepasst.

Während für das Ehrenamt grundsätzlich keine Vergütung gezahlt werden darf, bleibt der Erhalt einer Aufwandsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge unschädlich. Dies betrifft die Ehrenamtspauschale bis zu einem Betrag von 960 Euro sowie die Übungsleiterpauschale bis zu einer Grenze von 3.300 Euro. Die Bedingungen für die Jubiläums-Ehrenamtskarte bleiben von den Neuerungen unberührt. Diese besondere Auszeichnung wird an Personen verliehen, die sich seit mindestens 25 Jahren ehrenamtlich engagieren. Im Gegensatz zur regulären Karte ist hier keine Mindeststundenzahl pro Jahr erforderlich.

Die Jubiläums-Karte ist lebenslang gültig und kann auch von Dritten zur Verleihung vorgeschlagen werden. Die Stadt Bocholt nutzt zudem die Vorteile der Digitalisierung und nimmt an der Digitalen Ehrenamtskarte teil. Über die kostenlose App Ehrenamtskarte NRW können Freiwillige ihren Antrag online stellen und die Karte direkt auf ihrem Smartphone erhalten. Die App bietet zudem einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Vergünstigungen im gesamten Bundesland.

Auf Wunsch kann zusätzlich zur digitalen Version weiterhin eine analoge Karte ausgestellt oder eine bereits vorhandene Karte in die App eingebunden werden. Interessierte finden die Formulare zur erstmaligen Beantragung, zur Verlängerung sowie für die Jubiläums-Ehrenamtskarte auf der städtischen Internetseite unter bocholt.de/ehrenamt. Alternativ können die Unterlagen in der Freiwilligen-Agentur an der Langenbergstraße 18 persönlich abgeholt werden. Für Fragen rund um das Thema steht Francis Heitkötter unter der E-Mail-Adresse ehrenamt@bocholt.de oder telefonisch (0 28 71 / 953-2346) zur Verfügung.

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