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Jugendschutz zur Kirmes Stadt appelliert an Eltern und Erwachsene

13.10.2026 - Risiken durch Alkohol bei Jugendlichen. Cannabisverbot auf dem Kirmesgelände Zur bevorstehenden Kirmes rufen die städtischen Fachbereiche Jugend und Familie und Öffentliche Ordnung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf. Sie erinnern an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und an die Verantwortung von Eltern, Gastronomie und Gewerbetreibenden. Auf dem Kirmesgelände und in dessen Nahbereich gilt zudem ein generelles Cannabisverbot. Die Kirmestage stehen unmittelbar bevor, und bei vielen Kindern und Jugendlichen ist die Vorfreude auf das bunte Treiben groß. Neben Spaß und Unterhaltung bringt das Volksfest jedoch auch Herausforderungen für den Jugendschutz mit sich.

Vor allem riskanter und missbräuchlicher Alkoholkonsum kann für junge Menschen erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Gerade während der Kirmes kommt es immer wieder vor, dass Jugendliche zu viel trinken. Alkoholvergiftungen mit gravierenden gesundheitlichen Risiken können die Folge sein.

Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklung befinden, reagiert ihr Körper besonders empfindlich auf Alkohol. Hinzu kommt, dass viele junge Menschen die Wirkung und die Gefahren übermäßigen Trinkens unterschätzen. Aufklärung und Vorbeugung sind deshalb besonders wichtig. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Eltern zu.

Die Stadt Bocholt empfiehlt, mit den eigenen Kindern frühzeitig und offen über Alkohol, seine Wirkung und mögliche Suchtgefahren zu sprechen. Die Kirmestage bieten einen guten Anlass, gemeinsam Regeln und Grenzen zu vereinbaren. Der Fachbereich Jugend und Familie appelliert an alle Eltern, auch während der Kirmes ihre Verantwortung wahrzunehmen, mit ihren Kindern im Gespräch zu bleiben und auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten.

Das Jugendschutzgesetz setzt dabei klare Grenzen. Unter 16-Jährige dürfen grundsätzlich keinen Alkohol kaufen oder trinken. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein und Sekt erlaubt. Spirituosen, Schnäpse, Liköre, Alkopops und andere branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden. Dieselbe Altersgrenze gilt für Tabakwaren, Cannabis, E-Zigaretten und E-Shishas. Wer diese Produkte an Minderjährige abgibt oder weitergibt, verstößt gegen das Gesetz und muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Auch für den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen gibt es feste Regeln. Unter 16-Jährige dürfen sich dort grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person aufhalten. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben. Erwachsene, Gastwirtinnen und Gastwirte sowie Gewerbetreibende tragen daher eine besondere Verantwortung. Sie sind gefordert, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und aktiv zum Schutz junger Menschen beizutragen.

Unabhängig vom Alter gilt während der Kirmestage auf dem Kirmesgelände und in dessen Nahbereich ein generelles Verbot des Cannabiskonsums. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Bocholt. Weitere Informationen stehen unter bereit. „Die Kirmes soll für alle ein schönes Erlebnis sein. Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und die Regeln des Jugendschutzes eingehalten werden“, erklärt Bocholts Erster Stadtrat Björn Volmering, "das gelingt am Besten, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“  

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