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Stadt Bocholt hat rechtliche Schritte nach mutmaßlicher Unterschlagung der Theaterbestuhlung eingeleitet

20.05.2026 - Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gestellt Im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten am denkmalgeschützten Bühnenhaus der Stadt Bocholt ist es zu einem möglichen Fall von Unterschlagung zum Nachteil der Stadt Bocholt gekommen. Gegen den verantwortlichen Geschäftsführer eines Polstereibetriebs aus dem Raum Hannover wurde Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hildesheim erstattet. Über den Vorgang wurde der Rat der Stadt Bocholt in der Stadtverordnetenversammlung am 29.

April informiert Die Bestuhlung des Bühnenhauses aus den 1970er-Jahren (etwa 650 Stühle) sollte im Rahmen der Sanierung originalgetreu restauriert und neu bepolstert werden. Der Auftrag wurde nach einem regulären, gesetzeskonformen EU-weiten Ausschreibungsverfahren an einen Fachbetrieb im Raum Hannover vergeben.  Das Unternehmen hatte im Vorfeld alle geforderten Nachweise erbracht, sich im Ausschreibungswettbewerb durchgesetzt und die Arbeiten zunächst auch wie vereinbart aufgenommen. So wurden Metallgestelle neu beschichtet, und die Stadtverwaltung konnte physische Muster der neuen Stuhlpolster begutachten, auch wurde – wie im Ausschreibungsverfahren üblich – der Arbeitsfortschritt dokumentiert. Bis zum plötzlichen Abreißen der Verbindung gab es keine Anhaltspunkte für ein unredliches Verhalten des Vertragspartners.  Der letzte direkte Kontakt zu dem Betrieb fand im Frühjahr des vergangenen Jahres statt. In der Folgezeit hat die Stadt Bocholt unverzüglich alle vertraglich und rechtlich gebotenen Schritte unternommen, um das Unternehmen zur Vertragserfüllung zu bewegen. Als öffentliche Verwaltung ist die Stadt hierbei an formale Zwischenschritte gebunden, weshalb zunächst mehrfache schriftliche Mahnungen, Fristsetzungen sowie Zustellungsversuche erfolgten.

Da diese Bemühungen ergebnislos verliefen und sich der Verdacht einer Straftat erhärtete, wurde schließlich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hildesheim eingereicht, um die finanziellen Interessen der Stadt zu sichern. Gegen mutmaßliche Unterschlagung seitens eines Vertragspartners gibt es für Kommunen keine marktübliche Versicherung; hier greift das allgemeine Lebens- und Geschäftsrisiko. Die Stadt lässt den Fall jedoch keineswegs auf sich beruhen: Ziel eines anschließenden Zivilverfahrens wird es sein, einen vollstreckbaren Titel gegen den Mann zu erwirken. Da aktuell davon ausgegangen werden muss, dass die Stühle vorerst verschwunden bleiben, bereitet die Stadt Bocholt bereits eine Ersatzbeschaffung vor, um den Zeitplan für die Fertigstellung des Bühnenhauses nicht zu gefährden. Welche finanziellen Auswirkungen eine solche Ersatzbeschaffung für das Projekt haben, steht derzeit noch nicht fest.

Stadt Bocholt hat rechtliche Schritte nach mutmaßlicher Unterschlagung der Theaterbestuhlung eingeleitet

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