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Stadtreinigung Das gibt es während der Laubzeit zu beachten

21.09.2026 - Stadtreinigung im Herbst. Handlungsmaßnahmen während der Laubzeit. Annahmestellen für Laubabfall Im Herbst fällt im gesamten Stadtgebiet eine große Menge Laub an. Witterungsbedingt hat die Laubsaison in diesem Jahr bereits früher als üblich begonnen. Der ESB sorgt im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung dafür, dass Straßen, Radwege und Plätze verkehrssicher bleiben. Damit dies reibungslos abläuft, gibt es für die Bocholterinnen und Bocholter einiges zu beachten.

Weil Laub kontinuierlich und witterungsabhängig anfällt, ist eine vollständige und sofortige Entfernung organisatorisch nicht möglich – priorisiert werden daher in erster Linie sicherheitsrelevante Bereiche und stark frequentierte Straßen. In Anliegerstraßen sind die Anlieger für die Beseitigung des Laubes, wie auch für die Reinigung bis zur Straßenmitte, zuständig. Auch Geh- und Radwege müssen vom Laub befreit werden. Alle Regelungen zu Reinigungspflichten sind der Straßenreinigungssatzung (bocholt.de/ortsrecht) zu entnehmen. Laub darf nicht in Gossen oder auf die Straße gefegt werden Blätter, die in der Gosse landen, können in die Gullys (Sinkkästen) gespült werden und dort die Abflüsse verstopfen. Bei starkem Regen kann dies zu Überschwemmungen führen.

Zudem können die städtischen Straßenreinigungsfahrzeuge zu große Laubmengen in den Rinnen nicht mehr aufnehmen, wodurch die Kehrmaschinen blockiert werden. Aus Sicherheitsgründen ist es daher verboten, Laub auf die Straße zu kehren. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Annahmestellen für Laubabfall Der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt stellt den Bürgerinnen und Bürgern mehrere Möglichkeiten zur Entsorgung von Laubabfällen zur Verfügung. Grünabfallsammelstellen An jedem Samstag im November richtet der ESB eine zusätzliche Grünabfallannahmestelle auf dem Parkplatz „Unter den Eichen“ ein.

In der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr steht dort ein Fahrzeug für die Aufnahme dieser Grünabfälle bereit. Auch am Wertstoffhof kann das ganze Jahr über 2 cbm Grünabfall abgegeben werden. Der Wertstoffhof ist montags geschlossen, dienstags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Zusätzlich nimmt jeweils samstags von 8 bis 11:45 Uhr die Entsorgungsgesellschaft Bocholt, Bovenkerkesch 14 im Industriepark, Grünabfälle bis 2 cbm an.

Laubkörbe An ausgewählten öffentlichen Plätzen stehen Laubkörbe bereit, in die lose Blätter eingeworfen werden können. Die Körbe stehen gut sichtbar an Straßen mit großem Baumbestand und dürfen ausschließlich mit Blättern von Straßenbäumen befüllt werden, private Grünabfälle oder Äste gehören nicht hinein. Die Gitterkörbe werden regelmäßig geleert und dürfen nicht von ihrer ursprünglichen Position entfernt werden. Saisonale Laubtonne           Für die Entsorgung von Herbstlaub stellt der ESB eine saisonale Biotonne zur Verfügung.

Die sogenannten Laubtonnen können für den Zeitraum von Oktober bis Dezember am Wertstoffhof abgeholt werden. Alternativ liefert der ESB die Laubtonnen gegen eine Transportgebühr von 10 Euro, sie kann telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Für den Saisonzeitraum bis Anfang Januar fällt eine Nutzungsgebühr je Laubtonne von 24 Euro an. Ab Januar werden die Laubtonen nicht mehr geleert.

Telefonische Auskunft Telefonisch werden unter der Vorwahl 02871 weitere Fragen zur Stadtreinigung (953 34 03) und zur Laubtonne (953 34 09) beantwortet. Bei sonstigen Anliegen hilft die Abfallberatung unter der Nummer 953 34 34 weiter.

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