Letztmöglicher Abgabetermin für Wahlvorschläge verschiebt sich
Am 29. Mai 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 beschlossen. Das Gesetz regelt unter anderem, dass die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf den 27. Juli 2020 verschoben wurde. Darauf weist der Fachbereich Öffentliche Ordnung hin.
Die Frist für die Aufstellung der Kandidaten für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie des Integrationsrates verschiebt sich damit um elf Tage. Eine weitere Änderung ist, dass die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften - sofern sie erforderlich sind - abgesenkt wird. Für Bocholt bedeutet dies, dass Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und -bewerbern sowie der Parteien und Wählervereinigungen, die bislang nicht im Bocholter Rat, Kreis-, Land- oder dem Bundestag vertreten sind, von mindestens 138 Wahlberechtigten der Stadt Bocholt persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Öffentliche Ordnung unter Tel. 02871 953-398.