Schülerinnen und Schüler benötigen Impf-, Genesenen- oder Negativtestnachweis
Am morgigen Mittwoch, 18. August 2021, beginnt der Musikschulunterricht in der Musikschule, Salierstraße 6, in Bocholt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Unterrichts- und Ensemblegruppen ab drei Personen müssen einen Impf-, Genesenen- oder Negativtestnachweis vorlegen. Die Nachweise werden vor Unterrichtsbeginn von den Lehrkräften überprüft. Das teilt die Musikschulleitung mit.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis Donnerstag, 19. August 2021. Welche Maßnahmen danach getroffen werden, ist noch unklar.