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- News 2023 -


Aktuelle News aus Bocholt 2023

Datum: 15.02.2023, 09:25 Uhr
Kinder- und Jugendschutz im Karneval 2023

Plakataktion und dringender Appell der Stadt Bocholt

Die Stadt Bocholt - Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung - greift zu dem bevorstehenden Karnevalswochenende, insbesondere dem Rosenmontagszug, erneut die Plakataktionen ?Jugendschutz? ?aber klar!? und ?PARTY?...aber sicher!? zum Thema Alkoholkonsum auf.

An alle Erwachsenen richtet sich dabei der dringende Aufruf, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt hierbei den Gastwirten und den Verkäufern in Geschäften, den Ausrichtern des Karnevalszuges und auch den Eltern zu. Diese werden aufgefordert, keinen Alkohol an Minderjährige weiterzugeben, auf alkoholisierte Jugendliche zu achten und ggfls. die notwendigen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen.

Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zeigt eindeutige Grenzen auf. Das bedeutet:

  • Keine Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, auch kein Verzehr. Für andere alkoholische Getränke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: erst ab 18 Jahren!
  • Ebenso ist der Konsum von Tabakwaren jeglicher Art wie z.B. (E-)Zigaretten und (E-) Shishas in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren erlaubt.

Warum gefährdet Alkohol insbesondere Kinder und Jugendliche?

  • Alkohol ist ein Nerven- und Zellgift, welches bei übermäßigem Konsum sowohl auf die Organe einwirkt, als auch auf die psychische Verfassung Auswirkungen hat.
  • Kinder und Jugendliche sind anfälliger für jegliche Schädigungen als Erwachsene, da ihr Körper sich in der Entwicklung befindet.
  • Da das niedrigere Körpergewicht den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen lässt, sind Kinder und Jugendliche besonders gefährdet.
  • Kindern und Jugendlichen droht schneller eine Alkoholvergiftung mit den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen.

Insbesondere die Eltern tragen Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Alle Eltern sind daher aufgefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht bereits alkoholisiert sind, wenn sie zum Umzug gehen und auch keinen Alkohol zum Karnevalsumzug mitbringen.

Zudem appelliert der Fachbereich Öffentliche Ordnung dringend an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten, auf die Mitnahme von Glasbehältnissen zum Rosenmontagszug zu verzichten. Schlimmer noch als die hier entstehenden Kosten der Abfallbeseitigung ist die Tatsache, dass es durch Glasbruch Jahr für Jahr zu Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen kommt. Auch Verletzungen kommen immer wieder vor. Vor alle






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